Für den Künstler Gregor Merten aus Burscheid konnten wir eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln gegen die rechtsextremistische Partei „Pro NRW“ und ihren Vorsitzenden Markus Beisicht erwirken. „Pro NRW“ hatte in seiner Wahlkampfzeitung zu den Landtagswahlen in NRW im Jahre 2010 ein Foto von Herrn Merten veröffentlicht, auf welchem dieser mit seinem Kunstprojekt „Engel der Kulturen“ abgebildet war. Das Bild zeigte Herrn Merten bei einer Protestaktion gegen einen Parteitag von „Pro NRW“. Es wurde allerdings so präsentiert, als seien unser Mandant und seine Kunstaktion, in der es um die Verständigung der verschiedenen Religionen geht, Teil des Parteitages von Pro NRW gewesen. Dies stellte eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gem. §§ 22, 23 KUG (Kunsturhebergesetz) dar.
August 2010 Erfolg für die NRhZ gegen Matthias Graf von Krockow
Matthias Graf von Krockow war einst persönlich haftender Gesellschafter des Bankhaus Oppenheim. Die NRhZ hatte darüber berichtet, dass von Krockow im Zusammenhang mit juristischen Schritten gegen Dr. Werner Rügemer und dessen Buch „Der Bankier“ eine an den verschiedenen Punkten falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe und deswegen Strafanzeige erstattet wurde. Herr von Krockow, der zur Zeit … Mehr lesen